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Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz stärken und vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen.
Mit der Einführung des FIDLEG muss bei der persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten an Privatkundinnen und Privatkunden ein Basisinformationsblatt (BIB) im Rahmen einer Anlageberatung oder nach einer einfachen Auftragsausführung für eine «Execution Only»-Finanzdienstleistung zur Verfügung gestellt werden. Das BIB enthält Angaben zu den Merkmalen des Produkts sowie zu dessen Risiken und Kosten und ermöglicht den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente.
Auf dieser Webseite werden Ihnen als Kundin/Kunde der Bank Leerau diese BIB für eine Reihe von Finanzinstrumenten über die Suchmaske zur Verfügung gestellt. Für das Aufrufen eines BIB zu einem Wertpapier ist die Eingabe der ISIN im Suchfeld erforderlich. Die ISIN ist die internationale Wertpapierkennnummer zur Identifikation von Wertpapieren und kann den Publikationen des Herausgebers des Wertpapiers (Emittent) entnommen werden. Sie können die BIB auf Wunsch auch bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater in gedruckter Form beziehen.